Die vermögenswirksame Leistung ist ein oft unterschätzter Vorteil für Arbeitnehmer in Deutschland. Sie ermöglicht es, mithilfe des Arbeitgebers und staatlicher Förderung langfristig Vermögen aufzubauen. Bereits in den ersten Monaten kann sich eine gut genutzte vermögenswirksame Leistung positiv auf Ihre finanzielle Zukunft auswirken – ein echter Geheimtipp für Arbeitnehmer.
Was ist eine vermögenswirksame Leistung?
Unter dem Begriff vermögenswirksame Leistung versteht man freiwillige Geldleistungen des Arbeitgebers (meist bis zu 40 Euro im Monat), die in eine vom Arbeitnehmer gewählte Anlageform fließen. Ziel ist es, den Vermögensaufbau zu fördern – besonders für Menschen mit kleinem oder mittlerem Einkommen.
Die Zahlung erfolgt direkt vom Arbeitgeber in einen Sparvertrag und kann zusätzlich durch staatliche Zulagen ergänzt werden.
Wie funktioniert die vermögenswirksame Leistung?
Die Schritte sind einfach:
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Anlageform wählen: Der Arbeitnehmer entscheidet sich für eine geeignete Sparform (z. B. Bausparvertrag oder Fondsparplan).
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Vertrag abschließen: Bei einer Bank, Bausparkasse oder Investmentgesellschaft wird ein entsprechender Vertrag abgeschlossen.
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Arbeitgeber informieren: Der Vertrag wird dem Arbeitgeber vorgelegt, damit dieser monatlich die vermögenswirksame Leistung direkt dorthin überweisen kann.
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Staatliche Förderung sichern: Bei bestimmten Voraussetzungen gibt es eine zusätzliche Förderung durch den Staat – die sogenannte Arbeitnehmersparzulage.
Die Laufzeit beträgt in der Regel sechs Jahre zuzüglich eines Sperrjahres.
Für wen lohnt sich eine vermögenswirksame Leistung?
Die vermögenswirksame Leistung lohnt sich für fast alle Arbeitnehmer, besonders jedoch für:
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Auszubildende
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Berufseinsteiger
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Geringverdiener mit Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage
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Alle, die langfristig Kapital aufbauen möchten
Auch wer keine staatliche Förderung erhält, profitiert von den Arbeitgeberzuschüssen und den Erträgen der gewählten Anlageform.
Welche Anlageformen sind möglich?
Die vermögenswirksame Leistung kann flexibel in verschiedene Formen investiert werden:
1. Bausparvertrag
Ideal für alle, die später eine Immobilie kaufen oder bauen möchten.
2. Fondsparplan
Hier wird in Investmentfonds investiert – geeignet für alle mit etwas Risikobereitschaft und Wunsch nach hoher Rendite.
3. Banksparplan
Sehr sicher, allerdings mit eher niedrigen Zinsen.
4. Tilgung eines Baukredits
Bestehende Immobiliendarlehen können durch die vermögenswirksame Leistung schneller getilgt werden.
5. Beteiligung am Unternehmen
Einige Arbeitgeber bieten Beteiligungsmodelle mit Sonderkonditionen.
Wie hoch ist die staatliche Förderung?
Wer bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet, kann eine Arbeitnehmersparzulage beantragen:
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Bei Fondsparplänen: 20 % auf maximal 400 Euro jährlich (maximal 80 Euro Bonus)
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Bei Bausparverträgen: 9 % auf maximal 470 Euro jährlich (maximal 42,30 Euro Bonus)
Einkommensgrenze für Alleinstehende: 20.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen
Ehepaare: 40.000 Euro
Beispiel: Wie viel kann man mit einer vermögenswirksamen Leistung sparen?
Angenommen, der Arbeitgeber zahlt 40 Euro monatlich in einen Fondsparplan ein:
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Gesamteinzahlung in 6 Jahren: 2.880 Euro
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Staatliche Zulage (max.): 480 Euro
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Gesamtkapital (ohne Zinsen oder Wertsteigerung): 3.360 Euro
Hinzu kommt die potenzielle Rendite aus dem Fonds – bei guten Bedingungen ist ein Kapitalwachstum auf über 4.000 Euro möglich.
Wie beantrage ich meine vermögenswirksame Leistung?
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Anlageform auswählen
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Vertrag abschließen
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Vertrag beim Arbeitgeber einreichen
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Jährlich mit der Steuererklärung die Arbeitnehmersparzulage beantragen (Formular: VL-Anlage)
Wichtig: Die erste Zahlung muss im Kalenderjahr erfolgen, damit der Anspruch auf staatliche Förderung nicht verfällt.
Vorteile der vermögenswirksamen Leistung
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Zusätzliches Geld vom Arbeitgeber
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Staatliche Förderung möglich
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Langfristiger Vermögensaufbau
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Flexibel einsetzbar
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Ideal für Berufsanfänger und Azubis
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Förderung ohne zusätzliche Steuerlast (bei Einhaltung der Sperrfrist)
Häufige Fragen (FAQ)
1. Ist die vermögenswirksame Leistung Pflicht für Arbeitgeber?
Nein, sie ist freiwillig, kann aber in Tarifverträgen verpflichtend geregelt sein.
2. Kann ich die vermögenswirksame Leistung auch selbst zahlen?
Ja. Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt, kann man selbst Beiträge leisten – und trotzdem die staatliche Förderung nutzen.
3. Was passiert bei einem Jobwechsel?
Der Vertrag läuft weiter. Der neue Arbeitgeber kann – muss aber nicht – die Zahlungen übernehmen.
4. Kann ich mehrere Verträge gleichzeitig abschließen?
Ja, aber gefördert wird nur eine vermögenswirksame Leistung pro Person und Jahr.
5. Was passiert bei vorzeitiger Kündigung?
Bei einer Kündigung vor Ablauf der Sperrfrist entfällt in der Regel die staatliche Förderung.
Fazit
Die vermögenswirksame Leistung ist ein einfaches, aber äußerst wirkungsvolles Instrument zum Vermögensaufbau. Wer klug wählt und die Möglichkeiten voll ausschöpft, erhält zusätzliches Geld vom Arbeitgeber und sogar vom Staat. Besonders für junge Arbeitnehmer, Azubis und alle, die finanziell vorsorgen möchten, ist die vermögenswirksame Leistung eine echte Chance – ganz ohne Risiko. Sehr geehrter Leser, lesen Sie mehr Beiträge Kognitive Fähigkeiten Beispiele.