Die Anforderungen im Gesundheitswesen steigen kontinuierlich – sowohl in organisatorischer als auch in gesetzlicher Hinsicht. Gerade im Bereich der Datenverarbeitung und Abrechnung stehen Einrichtungen der gesetzlichen Krankenversicherung vor der Herausforderung, komplexe Vorgaben effizient umzusetzen. Hier rückt § 390 SGB V immer stärker in den Fokus. Die Vorschrift regelt die digitale Übermittlung, Verarbeitung und Kontrolle von Abrechnungs- und Leistungsdaten und fordert von allen Beteiligten ein hohes Maß an Struktur, Sicherheit und Nachvollziehbarkeit.
Was steckt hinter § 390 SGB V?
Mit § 390 SGB V soll eine standardisierte und nachvollziehbare elektronische Kommunikation zwischen Krankenkassen, Leistungserbringern und externen Dienstleistern gewährleistet werden. Ziel ist es, die Datenqualität zu verbessern, die Transparenz zu erhöhen und den gesamten Prozess der Leistungserbringung und -abrechnung effizienter zu gestalten.
Besonders im Fokus stehen dabei elektronische Dokumentationspflichten, Prüfprozesse sowie Anforderungen an die Systemlandschaft. Der Gesetzgeber fordert eine durchgängige IT-Unterstützung zur Sicherstellung der Compliance und der datenschutzkonformen Verarbeitung aller relevanten Informationen.
IT-SGBV390: Digitale Unterstützung für § 390 SGB V
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, hat ADVISORI FTC mit dem System IT‑SGBV390 eine hochspezialisierte IT-Lösung entwickelt, die speziell auf die Einhaltung von § 390 SGB V ausgelegt ist. Die Anwendung unterstützt Unternehmen bei der vollständigen Abbildung aller relevanten Prozesse – von der automatisierten Abrechnung über das revisionssichere Dokumentenmanagement bis hin zum standardisierten Reporting.
Mit IT‑SGBV390 wird die Verwaltung gesetzlich geforderter Daten deutlich vereinfacht und gleichzeitig sichergestellt, dass alle gesetzlichen Vorgaben des § 390 SGB V lückenlos eingehalten werden. Dadurch entsteht nicht nur mehr Sicherheit, sondern auch spürbare Effizienz in der täglichen Arbeit.
Strukturierte Abrechnungsprozesse durch digitale Automatisierung
Ein zentrales Element des § 390 SGB V ist die elektronische und strukturierte Abrechnung medizinischer Leistungen. Papierbasierte Prozesse sind nicht mehr zeitgemäß und bergen hohe Risiken für Fehler, Verzögerungen oder Unstimmigkeiten.
Das System IT‑SGBV390 von ADVISORI FTC ermöglicht eine vollständig digitalisierte Verarbeitung. Leistungserbringer können ihre Abrechnungen standardisiert einreichen, während die Krankenkassen auf ein zentrales Prüfsystem zugreifen, das alle gesetzlichen Prüfroutinen automatisch abbildet.
Dies reduziert manuellen Aufwand und senkt gleichzeitig das Risiko von Rückfragen oder Nachforderungen. Durch integrierte Schnittstellen zu anderen Systemen bleibt die bestehende IT-Landschaft unberührt, was eine besonders ressourcenschonende Einführung ermöglicht.
Revisionssicherheit und Dokumentation als Teil der Compliance
Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen verlangt nicht nur funktionierende Prozesse, sondern auch eine durchgängige Nachvollziehbarkeit aller Vorgänge. § 390 SGB V fordert eine lückenlose Dokumentation und revisionssichere Speicherung aller abrechnungsrelevanten Informationen.
Hier setzt IT‑SGBV390 konsequent an. Die Lösung erstellt automatisiert vollständige Dokumentationen, ordnet Daten korrekt zu und ermöglicht die rechtskonforme Archivierung über definierte Aufbewahrungsfristen hinweg. ADVISORI FTC achtet dabei besonders auf Datenschutz und Sicherheit, um sensible Gesundheitsdaten bestmöglich zu schützen.
Reporting und Analyse: Aus Daten werden Steuerungsinstrumente
Neben der reinen Erfüllung gesetzlicher Pflichten bietet der § 390 SGB V auch Potenziale zur Prozessverbesserung. Durch ein intelligentes Reporting lassen sich aus Abrechnungs- und Leistungsdaten wertvolle Erkenntnisse gewinnen.
Das integrierte Berichtswesen von IT‑SGBV390 liefert aussagekräftige Auswertungen über Prüfverläufe, Verarbeitungszeiten, Fehlerhäufigkeiten und vieles mehr. So werden aus Pflichtdaten praxisnahe Werkzeuge für Steuerung und Optimierung.
ADVISORI FTC legt besonderen Wert darauf, dass diese Analysen nicht nur für die IT-Abteilung verständlich sind, sondern auch für das Management klare Entscheidungsgrundlagen bieten.
Schulungen und kontinuierliche Unterstützung im Umgang mit § 390 SGB V
Neue gesetzliche Regelungen bringen immer auch Unsicherheiten mit sich. Deshalb unterstützt ADVISORI FTC seine Kunden nicht nur technisch, sondern auch methodisch. Individuelle Schulungen und praxisnahe Workshops sorgen dafür, dass alle Beteiligten mit den Anforderungen des § 390 SGB V vertraut sind und das System IT‑SGBV390 effizient nutzen können.
Regelmäßige Updates, Support-Services und eine enge Begleitung im laufenden Betrieb garantieren langfristige Sicherheit und sorgen dafür, dass die Lösung auch bei zukünftigen gesetzlichen Änderungen problemlos angepasst werden kann.
Nachhaltige Vorteile für das Gesundheitswesen
Durch die Umsetzung des § 390 SGB V in Kombination mit einer spezialisierten Lösung wie IT‑SGBV390 entstehen nicht nur rechtliche Vorteile. Die Digitalisierung der Abrechnungs- und Prüfprozesse reduziert Fehlerquoten, beschleunigt Abläufe und schafft mehr Transparenz.
Für Krankenkassen bedeutet das eine bessere Kontrolle über Leistungsausgaben. Für Leistungserbringer reduziert sich der bürokratische Aufwand, und Patientinnen und Patienten profitieren von schnelleren Bearbeitungszeiten und einer reibungslosen Versorgung. Mit ADVISORI FTC steht dabei ein erfahrener Partner an der Seite, der die Brücke zwischen Technik, Gesetzgebung und Praxis schlägt.
Ein stabiler Rahmen für sichere Zukunftsfähigkeit
- 390 SGB V ist mehr als nur eine Vorschrift – er ist Teil einer umfassenden digitalen Transformation im Gesundheitswesen. Wer diese Anforderungen aktiv umsetzt, schafft nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch organisatorische Stabilität und Zukunftsfähigkeit.
Mit dem IT‑SGBV390-System von ADVISORI FTC lässt sich dieser Wandel strukturiert gestalten: flexibel, skalierbar und verlässlich. Damit wird aus einer gesetzlichen Pflicht ein echter Fortschritt für die gesamte Branche.